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Erhalte ich auch bei LAP-Misserfolg den vollen Lohn?
Ein leicht geringerer Einstiegslohn ist für Kaufleute, welche die Abschlussprüfungen nicht vollumfänglich bestanden haben, in der Praxis verbreitet. Argumentiert wird mit der Fairness gegenüber jenen Jobeinsteiger/innen, welche die Abschlussprüfungen bestanden haben. Und damit, dass wenn die nicht bestandenen Fächer für den Job-Alltag von zentraler Bedeutung sind, ein zusätzlicher Schulungsaufwand nötig ist.
Die empfohlenen Mindestlöhne von über 4000 Franken bei Weiterbeschäftigung im Lehrbetrieb und 3900 Franken bei Anstellung in einem neuen Betrieb dürfen aber bei Kaufleuten mit nur teilweisem Prüfungserfolg keinesfalls mehr als 100 oder 200 Franken unterschritten werden.
Bezüglich der verschiedenen Möglichkeiten der Prüfungswiederholung innerhalb eines Jahres erkundigen Sie sich am besten direkt beim Schulsekretariat Ihrer Berufsfachschule. Es gibt die Möglichkeit, Repetitionskurse zu besuchen oder sich im Selbststudium darauf vorzubereiten. Die Erfahrung zeigt, dass Leute, die Repetitionskurse besuchen, deutlich bessere Chancen haben, im zweiten Anlauf die Prüfungen zu bestehen.
Auszug aus dem context Heft 6/7, Ratgeber / Jugend beim KV Schweiz.
